Gebäude des Deutschen Bundestags

Appell an Bundestagsabgeordnete

Abstimmung des Bundestags über die gleichgeschlechtliche Ehe

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

der Deutsche Bundestag wird sich am heutigen Freitag mit dem Gesetzesentwurf zur Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts befassen.

Wir stellen uns voll und ganz hinter die Position der katholischen Bischöfe und von Papst Franziskus.

Unabhängig von dem konkreten Gesetzesvorhaben möchten wir dafür werben, am bestehenden Ehebegriff und damit an der Unterscheidung zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe festzuhalten.

Kirche, Staat und Gesellschaft teilen die seit Generationen bestehende Erfahrung, dass in der Ehe die Aspekte einer verlässlichen Paarbeziehung und der Weitergabe des Lebens der leiblichen Eltern an ihre Kinder in besonderer Weise verbunden sind. Als Vereinigung, in der die Partner füreinander verbindlich Verantwortung übernehmen und die offen für gemeinsame Nachkommen ist, hat sie sowohl für den Einzelnen als auch für das Gemeinwesen große Bedeutung. Deshalb wird Art. 6 Abs. 1 GG nicht nur als Institutsgarantie verstanden, sondern auch als eine Wertentscheidung für eine besondere Form des Zusammenlebens.

In dieser besonderen Form unterscheidet sie sich von anderen Lebensgemeinschaften, die bestimmte, die Ehe prägende Merkmale, nicht aufweisen. Dies betrifft in ganz besondere Weise auch die Kinder, über die in einer solchen Entscheidung des Gesetzgebers implizit verfügt wird. Jedes Kind braucht Mutter und Vater. Kein Erwachsener hat ein Recht auf Kinder.

Zusammen mit dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx (vgl. seine Erklärung vom 28.06.2017) würden wir es bedauern, wenn der geltende Ehebegriff aufgelöst werden sollte.

Wir schließen uns der Aufforderung der deutschen Bischofskonferenz an: „Vor diesem Hintergrund bleibt nach unserer Auffassung die Unterscheidung der Institute eingetragene Lebenspartnerschaft und Ehe bedeutsam, auch wenn ihre Rechtsstellung in den vergangenen Jahren weitgehend angeglichen wurde. Wir bitten Sie daher, dem Gesetzesvorhaben nicht zuzustimmen“ und das was seit Jahrhunderten als offensichtlich gilt und die Grundlage aller Gesellschaften bildet nicht an einem Tag vom Tisch zu wischen.

Für die Gemeinschaften von Comunione e Liberazione in Deutschland
Romano Christen FSCB
Dr. med. Martin Groos