Suizidbeihilfe: rechtliche Lage in Deutschland

Deutschland hat eine der liberalsten Regelungen der Suizidbeihilfe weltweit. Eine eigene Regelung zur Vergabe todbringender Mittel gibt es aber nicht. Ein entsprechender Gesetzentwurf dazu war unlängst im Bundestag ebenso gescheitert, wie eine Regelung, die Missbrauch verhindert sollte. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 mit der Aufhebung des Verbots der auf Wiederholung angelegten geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung von 2015 – wie sie Sterbehilfevereine anbieten – den Stein ins Rollen gebracht. Die Richter postulierten seinerzeit ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben – unabhängig von Alter, Krankheit oder Begründung. Dazu könne der Sterbewillige auch die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen. Zugleich empfahlen sie, ein Schutzkonzept zu verabschieden. Der Bundestag hat die Bundesregierung nun aufgefordert ein umfangreiches Präventionsgesetz vorzulegen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will dazu im kommenden Jahr ein Entwurf vorlegen. Er hat zugleich angekündigt, das Betäubungsmittelgesetz zu prüfen, um eine Vergabe todbringender Mittel nach ärztlicher Beratung zu ermöglichen.