Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen entsprechend der Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen der Deutschen Bischofskonferenz vom 26. August 2013 und der Rahmenordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt der Deutschen Bischofskonferenz ebenfalls vom 26. August 2013 und der Ordnung zum „Schütz Minderjähriger und schutzbedürftiger Personen“ im Kraft getreten am 01. Januar 2020.